Faschismus, Antifaschismus und Rechtsstaatlichkeit

Der antifaschistischen Person Maja T. wird vorgeworfen, Neonazis beim „Tag der Ehre“ schwer verletzt zu haben. Im Juni 2024 wird Maja T. verfassungswidrig nach Ungarn ausgeliefert. In Budapest droht Maja T. jetzt ein ungerechter Prozess, der viel über (Anti-)faschismus und Rechtsstaatlichkeit aussagt.
Am „Tag der Ehre“ findet in Budapest jedes Jahr der größte Neonazi-Aufmarsch in Europa statt. Der „Tag der Ehre“ soll an den versuchten Ausbruch der Soldaten der Wehrmacht am 12. 02.1945 aus dem von der Roten Armee belagerten Budapest erinnern und führt zur Verherrlichung des Nationalsozialismus’. Im Februar 2023 marschierten wieder einmal Rechtsextreme und Neonazis in Budapest auf. Es kam zu Gewaltausschreitungen und Eskalationen zwischen Teilnehmenden des Aufmarsches und Antifaschist*innen. Eine Gruppe von Antifaschist*innen griff eine Gruppe von vermeintlichen und tatsächlichen Neonazis an, der Überfall wurde von einer Überwachungskamera aufgenommen. Es kam auf Seite der Angegriffenen zu Knochenbrüchen an Fingern und Gesicht, zu Platzwunden und einer Gehirnerschütterung. Es gab weder Tote, noch waren die Verletzungen lebensgefährlich. Allerdings ist es nicht feststellbar, ob es Zufall war, dass die Verletzungen nicht lebensgefährlich waren. Unter den angreifenden Antifaschist*innen sollen Mitglieder der deutschen „Hammerbande“ und Maja T. gewesen sein.
Die antifaschistische Person Maja T. ist 24 Jahre alt und kommt aus Thüringen. Zudem ist Maja T. trans und nonbinär. Diese Tatsache führt zu massiver Diskriminierung, die oft online stattfindet und von rechten Gruppierungen stark vorangetrieben wird. In fast allen Medien wird Maja T. misgendert, ebenfalls wird von rechten oder konservativen Medien häufig Maja T.‘s Deadname* verwendet oder zumindest erwähnt.
Maja T. wurde im Dezember 2023 in Deutschland verhaftet. Budapest forderte jedoch die Überstellung Maja T.‘s nach Ungarn. In der Nacht vom 27. auf den 28. Juni 2024 wurde Maja T. über Österreich nach Ungarn gebracht. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied im Eilverfahren, dass die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn rechtswidrig sei. Dieses Ergebnis kam jedoch wenige Minuten zu spät, als Maja T. schon über der Grenze war.
Die Auslieferung von Maja T. ist Teil des Budapester Komplexes. Budapest fordert die Überstellung mehrerer Antifaschist*innen aus unterschiedlichen europäischen Ländern. Während Deutschland Maja T. auslieferte, verweigern Italien und Frankreich die Kooperation mit den ungarischen Behörden. Der Rechtsstaat in Ungarn wird von Victor Orbán systematisch geschwächt. Wie in den USA erstarkt auch in Ungarn der Faschismus. Wie Trump hat Victor Orbán zum Beispiel auch „die Antifa“ im September 2025 als Terrororganisation eingestuft. Das führt dazu, dass Antifaschismus – also der Einsatz gegen Faschismus – oft als Terror, und somit als falsch, angesehen wird.
Maja T. kam in Ungarn in Untersuchungshaft. Das ungarische Gericht lehnte den Antrag, die Untersuchungshaft in Hausarrest verbringen zu dürfen, ab, da anscheinend schon die große Solidarität anderer Antifaschist*innen zeigt, dass Maja T. immer noch Teil von antifaschistischen Vereinigungen ist und somit potenziell wieder gewalttätig werden oder fliehen könnte.
„Hier in Ungarn bin ich in Isolationshaft lebendig begraben“– sagt Maja T. schriftlich. Maja T. befindet sich schon circa 18 Monate in Isolationshaft, dabei gilt Isolationshaft, wenn sie länger als 14 Tage andauert, als psychische Folter. Zudem mangelt es an Hygiene und Maja T. klagte zeitweise über Schlafentzug durch stündliche Kontrollen. Außerdem hat Maja T. nur seltenen und kurzen Hofgang, diesen muss Maja T. zusätzlich an einer Leine und von schwer bewaffneten Polizist*innen begleitet verbringen. Auf Grund Maja T.‘s Geschlechtsidentität droht Maja T. viel Diskriminierung, da Ungarn ein besonders queerfeindliches Land ist.
Nach der Entscheidung über den Antrag zur Verlegung in den Hausarrest ging Maja T. am 05 Juni 2025 in den Hungerstreik. Maja T. forderte gemäß des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, wie viele andere Politiker*innen und Aktivist*innen auch, nach Deutschland zurück überstellt zu werden. Maja T. streikte 40 Tage, doch die deutsche Regierung unternahm nichts oder zu wenig um Maja T. nach Deutschland zu holen. Die ungarische Staatsanwaltschaft bot Maja T. an, für ein Schuldgeständnis ohne Prozess 14 Jahre in Haft zu gehen, diesen Deal lehnte Maja T. ab.
Der Prozess begann im Februar 2025 und wird am 14., 16., 19. und 22. Januar 2026 fortgesetzt. Das Ergebnis wird am 22. Januar erwartet. Vorgeworfen werden Maja T. versuchter Mord und Körperverletzung. Maja T. drohen 24 Jahre Haft. Vieles deutet darauf hin, dass Maja T. keinen fairen und rechtsstaatlichen Prozess bekommt. Zum Beispiel sind Prozessakten zum Teil nicht übersetzt und die Dolmetscherin übersetzt schlecht und lässt ganze Sätze weg. Außerdem wird Maja T. im Prozess mit Handschellen und an einer Kette vorgeführt, was auf eine Stigmatisierung und Vorverurteilung hindeutet. Es scheint in diesem Prozess keine Unschuldsvermutung zu geben.
*Ein Deadname ist der bei der Geburt gegebene Vorname einer Person, den diese aber nicht mehr verwendet, weil er nicht zu ihrer Geschlechtsidentität passt und durch einen neuen, passenden Namen ersetzt wurde – meist bei Transgender-, intergeschlechtlichen oder nicht-binären Personen. Das absichtliche oder unabsichtliche Benutzen des Deadnames, ist verletzend, da es die Identität der Person leugnet und oft mit schmerzhaften Erinnerungen an die Vergangenheit verbunden ist.
Quellen:
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/maja-t-hungerstreik-100.html
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1107624
https://www.tagesschau.de/inland/auslieferung-ungarn-104.html
https://www.tagesschau.de/investigativ/mdr/maja-linksextremismus-budapest-100.html